richten sich nach der gesetzlichen Gebührenordnung, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Hiernach ist die Gebührenhöhe abhängig vom Streitwert.
In Fällen, die sich auf die Beratung beschränken, bieten wir Vergütungsvereinbarungen - in der Regel zum Stundensatz von 120,00 EUR netto/142,80 EUR brutto an. Abgerechnet wird im 10-Minuten-Takt, d.h. eine bis zu zehn Minuten dauernde Beratung kostet inklusive Umsatzsteuer 23,80 EUR. Auch eine gebührenbegrenzte Erstberatung ist möglich, für Verbraucher sind das maximal 190 EUR netto/226,10 EUR brutto. Kostentransparenz ist sehr wichtig. Bitte sprechen Sie uns darauf an.
Für bedürftige Mandanten gibt es Beratungs- und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (PKH und VKH). Im außergerichtlichen Teil greift die Beratungshilfe, für gerichtliche Verfahren die PKH und VKH.
Den Berechtigungsschein für Beratungshilfe können Sie selbst beim für Sie zuständigen Amtsgericht (für die Region Neustadt, Bad Schandau, Sebnitz, Stolpen, Pirna ist das das AG Pirna, Schlosshof 7, 01796 Pirna/für die Region Bischofswerda und Neukirch ist das AG Bautzen zuständig, Lessingstraße 7, 02625 Bautzen) beantragen. Sie benötigen hierfür Nachweise für Ihre Bedürftigkeit, d.h. Belege über Ihr Einkommen/Vermögen und abzugsfähige Ausgaben. Das AG Pirna verlangt in der Regel noch lückenlose Kontoauszüge für die letzten drei Monate, die der Antragstellung vorausgegangen sind.
Einen Antrag erhalten Sie bei Gericht oder hier (Link https://www.justiz.sachsen.de/content/formulare.htm)
Bei Vorlage eines Berechtigungsscheines bezahlen Sie nur noch die Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR beim Anwalt für dessen außergerichtliche Tätigkeit.